Informationen zur Wasserqualität
Alle untersuchten Proben ergaben bezüglich der mikrobiologischen Qualität einen einwandfreien Befund.
Die Probe der Pflanzenschutzmittelrückstände erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Die Konzentration des Chlorothalonil-Metabolits R471811 liegt jedoch beim Höchstwert unter Berücksichtigung der Messunsicherheit.
Wasserhärte
Wasser fliesst im Untergrund über Steine und Schotter. Dabei nimmt es wertvolle Mineralien auf. Je mehr Kalk- und Magnesiumteilchen gelöst werden, desto härter wird es. Dies beeinträchtigt die Qualität des Wassers nicht, sondern verhilft ihm gar zu einem besseren Geschmack. Das Wasser wird in der Schweiz in sechs Härtestufen (von sehr weich bis sehr hart) eingeteilt, welche in französischen Härtegraden ºfH angegeben werden.
Messwerte
Netzzone Gränichen: 34.0 ºfH
Netzzone Rütihof: 27.6 ºfH
Nitratgehalt
Nitrate sind Salze der Salpetersäure und kommen natürlicherweise in der Umwelt vor. In der Landwirtschaft werden Nitrate als Düngemittel eingesetzt. Sie können direkt von pflanzlichen Organismen als Stickstoffquelle aufgenommen und verwertet werden. Ein hoher Nitratgehalt ist ungesund. Der Höchstwert liegt bei 40mg/l.
Messwerte
Netzzone Gränichen: 18 mg/l
Netzzone Rütihof: 6 mg/l
Pflanzenschutzmittelrückstände
Chlorothalonil-Sulfonsäure R417888
Die Chlorothalonil-Sulfonsäure R417888 ist ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil, ein Fungizid, welches seit den 70er Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt wurde. Der gesetzliche Höchstwert gilt erst seit dem Sommer 2019. Der Wirkstoff Chlorothalonil ist seit Januar 2020 verboten in der Schweiz. Die Abbauprodukte dürften aber noch Jahre im Trink- und Grundwasser nachweisbar bleiben.
Auch bei einer allfälligen Höchstwertüberschreitung kann das Trinkwasser weiterhin konsumiert werden. Das Trinken von Hahnenwasser ist sicher. Der gesetzliche Höchstwert von 0.1 µg/l ist ein Vorsorgewert und daher sehr tief angesetzt. Eine Überschreitung deutet auf ein Qualitätsproblem im Grundwasser hin, das mittelfristig durch Wasserversorger und Behörden zu beheben ist. Der Höchstwert der Chlorothalonil-Metaboliten erlaubt aber keine Aussage darüber, ob eine Überschreitung effektiv gesundheitliche Auswirkungen hat.
Messwerte
Probe GPW Töndler: <0.020 µg/l
Probe QPW Rütihof: <0.020 µg/l
Probe NZ Moortalstr.: <0.020 µg/l
Chlorothalonil-Metabolit R417811
Der Chlorothalonil-Metabolit R471811 ist ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil, ein Fungizid, welches seit den 70er Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt wurde. Der gesetzliche Höchstwert liegt bei 0.1 µg/l und gilt erst seit Januar 2020, da der Wirkstoff Chlorothalonil bei einer Neubeurteilung in eine höhere Gefahrenklasse eingestuft wurde. Der Wirkstoff Chlorothalonil ist seit Januar 2020 verboten in der Schweiz. Die Abbauprodukte dürften aber noch Jahre im Trink- und Grundwasser nachweisbar bleiben.
Auch bei einer allfälligen Höchstwertüberschreitung kann das Trinkwasser weiterhin konsumiert werden. Das Trinken von Hahnenwasser ist sicher. Der gesetzliche Höchstwert von 0.1 µg/l ist ein Vorsorgewert und daher sehr tief angesetzt. Eine Überschreitung deutet auf ein Qualitätsproblem im Grundwasser hin, das mittelfristig durch Wasserversorger und Behörden zu beheben ist. Der Höchstwert der Chlorothalonil-Metaboliten erlaubt aber keine Aussage darüber, ob eine Überschreitung effektiv gesundheitliche Auswirkungen hat.
Messwerte
Probe GPW Töndler: 0.140 µg/l
Probe QPW Rütihof: <0.020 µg/l
Probe NZ Moortalstr.: 0.030 µg/l
Metolachlor-Abbauprodukte
Metolachlor ist ein Pflanzenschutzmittel, das seit den späten 1990er-Jahren zur Unkrautbekämpfung eingesetzt wird. Es ist vor allem im Anbau von Mais verwendet worden, aber auch in weiteren Kulturen wie Sonnenblumen, Zucker- und Futterrüben, Kürbissen, Bohnen und Chicorée. Genehmigungen für Pflanzenschutzmittel werden befristet erteilt. Gegen Ablauf der Frist können die Herstellerfirmen eine Erneuerung der Genehmigung beantragen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Genehmigung für S-Metolachlor nicht erneuert. Seit dem 01.10.2024 dürfen keine S-Metolachlor-haltigen Pflanzenschutzmittel mehr verkauft werden. Ab dem 01.01.2025 gilt ein Anwendungsverbot für S-Metolachlorhaltige Produkte.
Die zwei Haupt-Abbauprodukte von S-Metolachlor mit der Bezeichnung Metolachlor-ESA (CGA 354743) und Metolachlor-OXA (CGA 51202) gehören zwar zu den im Aargauer Grundwasser häufig nachweisbaren Pflanzenschutzmittel-Rückständen. Die Konzentrationen betragen aber nur vereinzelt mehr als 0.1 µg/l. Für die Hauptabbauprodukte sowie mehrere weitere Abbauprodukte von S-Metolachlor in Trinkwasser gilt ein Höchstwert von 0.1 µg/l. Aufgrund der Stabilität der Abbauprodukte werden sie noch längere Zeit im Grundwasser und Trinkwasser nachweisbar sein. Die Ausschwemmung von Metolachlor-Abbauprodukten ins Grundwasser wird sich Dank des Verkaufs- und Anwendungs-Verbots in den nächsten Jahren aber verringern.
Quelle: www.ag.ch
Derzeit ist die Prüfung des Trinkwassers auf dieses Pestizid durch das Amt für Verbraucherschutz nicht vorgeschrieben. Aus diesem Grund liegen der TB Gränichen Wasser AG keine entsprechenden Prüf- oder Messdaten vor. Sobald jedoch das Amt für Verbraucherschutz eine solche Prüfung anordnet, wird die TB Gränichen Wasser AG dieser Verpflichtung nachkommen und das Ergebnis sowohl auf der Website trinkwasser.ch als auch auf der eigenen Website veröffentlichen.